B) EINTRAGUNG IN DAS ZUCHTBUCH

 


§ 5 Eintragungsgrundsatz

  1. Die Eintragung eines Pferdes in das Zuchtbuch erfolgt nur auf Antrag.
  2. Dem Eintragungsantrag wird entsprochen, wenn:
    a) der Antragsteller Mitglied ist
    b) das Pferd sich im Zuchtgebiet des Verbandes befindet,
    c) das Pferd seine Eintragungsvoraussetzungen erfüllt,
    d) die Voraussetzungen vor der Eintragung dem Verband nachgewiesen werden,
    e) die von der Zuchtbuchordnung gesetzten Fristen eingehalten werden (§ 12 ZBO)

§ 6 Einteilung des Zuchtbuches

  1. Das Zuchtbuch besteht aus dem Hauptbuch, bei Hengsten HBI und HBII.

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§ 7 Eintragung in das Zuchtbuch

  1. Ein Pferd wird nur eingetragen wenn es im Zuchtbuch des American Appaloosa Horse Club eingetragen ist.
  2. In das Zuchtbuch sind folgende Angaben einzutragen
    • Name
    • Registriernummer
    • Geschlecht
    • Ort und Datum der Geburt
    • Abstammung über drei Generationen mit der Angabe der Ursprungsrassen
    • Farbe, Fellzeichnung und Abzeichen
    • Züchter
    • Besitzverhältnisse
    • Identifizierung (Kennzeichnung mit Chip, Tätowierung oder Brand)
  3. Die Eintragung erfolgt nur, wenn die ordnungsgemäß ausgefüllte Fohlenmeldung fristgerecht
    (§ 12 ZBO) dem Verband vorgelegt wird oder bei einem auswärtigem Pferd die
    Voraussetzungen nachgewiesen sind und der ApHC ein Certificate of Registration ausstellt.
  4. In allen Fällen, bei denen Zweifel bzgl. der Registrierung, Eintragungen oder Showergebnissen
    entstehen, liegt die Beweislast für die Richtigkeit seiner Angaben beim Antragsteller
    bzw. Besitzer, Leasingnehmer oder dem betroffenen Mitglied. Die Entscheidung obliegt
    dem Zuchtausschuß der Austrian Appaloosa Association, diese erfolgt durch Mehrheitsbeschluß und
    ist für alle Parteien bindend. 
  5. Zur Feststellung der Identität von Pferden oder seiner Eltern kann eine Blutprobe oder ein
    DNA-Test angeordnet werden.

§ 8 Eintragungsverfahren

Das Eintragungsverfahren regelt

  1. die allgemeinen Bestimmungen,
  2. die Eintragung in das Hauptbuch,
  3. die Eintragung in das Vorbuch I (CPO-Registry),
  4. die Eintragung in das Vorbuch II (Non-Characteristic Registry),
  5. die Änderung von Eintragungen,
  6. die Löschung von Eintragungen,
    und ist gemäß ApHC-Regelbuch durchzuführen.

§ 9 Zuchtbescheinigung - Abstammungsnachweis

  1.  Als Abstammungsnachweis gilt das Certificate of Registration des ApHC. 
  2. Der Abstammungsnachweis enthält die Angaben des Registers des ApHC und wird erteilt, sobald das
    Pferd eingetragen und unverwechselbar beschrieben wurde.
  3. Der Abstammungsnachweis gehört zum Pferd; er ist bei Besitzwechsel dem neuen Besitzer mit
    dem dazugehörigen Transfer Report (gemäß ApHC-Regelbuch) auszuhändigen und bei Tod des Pferdes
    an den Verband zurückzugeben.
  4. Ist der Verlust oder die Ungültigkeit des Abstammungsnachweis erwiesen, kann der Verband auf
    Antrag den Abstammungsnachweis für ungültig erklären und statt dessen eine „Zweitschrift“
    des Abstammungsnachweises ausstellen.

§ 10 Hengstbuch (HB)

  1. Das Hengstbuch besteht aus:
    a) Hengstbuch I (HBI)
    b) Hengstbuch II (HBII)
  2. Die Eintragung in das Hengstbuch erfolgt nur, wenn der Eigentümer Mitglied es Verbandes ist und
    der Hengst im Register des ApHC eingetragen ist.
  3. Die Eintragung in das HBI erfolgt nur, wenn:
    a) der Hengst mindestens 3-jährig ist
    b) er frei von Mängeln ist, die die Zuchttauglichkeit beeinträchtigen.,
    c) seine Bluttypenkarte bzw. ein DNA-Test vorgelegt wird,
    d) die Abstammung über 3 Vorfahrensgenerationen nachgewiesen ist,
    e) er auf einem Sammeltermin eine dem Qualitätsniveau entsprechende Exterieurbeurteilung
    (mindestens Gesamtnote 7)erhält,
    f) er die für seine Population gerforderte Eigenleistung erbracht hat,
  4. Ausnahmsweise und auf besonderen Antrag kann ein 2-jähriger Hengst zum Zwecke der
    frühzeitigen Nachkommenbewertung ins HBII eingetragen werden, wenn dies die Bewertung
    der Abstammung und des Exterieurs rechtfertigt und
  5. Die Eintragung des Hengstes im Hengstbuch I ist als besonderes Prädikat zu werten.
  6. In das HB I werden alle Appaloosa-Hengste eingetragen, welche die Anforderungen an das HB II
    erfüllen und die Eigenleistungsprüfung erfolgreich abgelegt haben oder ein ROM in einer Performance
    Klasse aufweisen, oder wenn mindestens zwei Nachkommen aus zwei verschiedenen Mutterstuten
    die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen.

§ 11 Dauer und Wirkung der Eintragung im Zuchtbuch

  1. Die Eintragung in das Zuchtbuch erfolgt grundsätzlich auf Lebenszeit.

§ 12 Ummeldung - Fristen

Alle Meldungen müssen schriftlich an die Zuchtbuchleitung gerichtet werden:
  • Bedeckungsmeldungen (Stallion Breeding Report) bis spätestens 30.11. des jeweiligen Jahres
    (gemäß ApHC-Regelbuch)
  • Verfohlen oder Totgeburt (gemäß ApHC-Regelbuch)
  • sowie Geburtsmeldung (Registration Application) (gemäß ApHC Regelbuch)
  • Besitzwechsel (Transfer Report) baldmöglichst
  • Tod eines Pferdes (gemäß ApHC-Regelbuch)

§ 13 Blut- bzw. DNA-Test

  1. Bestehen Zweifel an der angegebenen Abstammung, erfolgt die Eintragung in das Zuchtbuch erst,
    wenn die angegebene Abstammung durch einen Blut- bzw. DNA-Test nachgewiesen ist.
  2. An der angegebenen Abstammung bestehen stets Zweifel, wenn
  3. die Stute innerhalb der Rosse oder zwei aufeinander folgende Rossen von zwei oder mehreren
    Hengsten gedeckt wurde oder
  4. die Trächtigkeitsdauer 30 Tage von der mittleren Trächtigkeitsdauer (340 Tage) abweicht.
  5. Die Kosten des Blut- bzw. DNA-Tests trägt der Antragsteller.

§ 14 Sicherung der Identität

  1. Zur Sicherung der Identität erhält jedes einzutragende Fohlen eine unverwechselbare Beschreibung,
    bzw. einen Identifikationsnachweis gem. §7, Abs. 2, lit. i)

    Hengstanerkennung und Hengstleistungsprüfung

    Die Hengstanerkennung (Körung) führen durch: der Zuchtbuchleiter und mindestens 3 Mitglieder
    des Zuchtausschusses, die Hengstleistungsprüfung zusätzlich ein anerkannter Richter.
    Hengste werden in das Hengstbuch I eingetragen nach positiver Beurteilung durch
    die Hengstanerkennungskomission mit
    a) Exterieurbeurteilung und
    b) Hengstleistungsprüfung
    Diese findet im Anschluß an die Exterieurbeurteilung statt und wird vom Zuchtbuchleiter, mindestens
    drei Mitgliedern des Zuchtausschusses und einem Richter gerichtet. Es handelt sich hierbei um
    eine Western Riding Prüfung, mit einer Kombination aus den Elementen Trail, Pleasure und Reining, die
    als Turniersportprüfung ausgeschrieben wird. Dabei gilt das FENA-Westernreitreglement in seiner
    gültigen Fassung. Bei Pferden, die auf Grund ihres Alters mit Snaffle Bit oder Hackamore geritten
    werden, ist eine Zügelführung mit zwei Händen vorgeschrieben. Sechsjährige und ältere Hengste
    sind einhändig vorzustellen. Bewertet wird die Bewegungsmechanik, wobei jeweils für den Walk, Jog
  2. und Lope eine eigene Note vergeben wird. Die Bewertungsskala reicht von ausgezeichnet (10) bis
    hinunter zu sehr schlecht (1). Ein Hengst muß zum Bestehen der Leistungsprüfung eine
    Durchschnittsnote von 7,0 oder besser erreichen, wobei keine Einzelnote schlechter als ausreichend
    (5) sein darf. Je eine weitere Note wird für die Rittigkeit und die Umgänglichkeit im Zusammenhang mit
    dem Gesamteindruck vergeben. Die Endnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der
    fünf Einzelnoten.
    Bei der Western Riding wird die Vorführung eines sensiblen, wohlgesitteten, sich frei und
    leicht bewegenden Pferdes gewünscht, wobei Wert gelegt wird auf weiche Gänge, Taktreinheit und
    die Fähigkeit des Pferdes, den Galopp präzise und mit Leichtigkeit zu wechseln, Der Hengst sollte
  3. fließende Bewegungen haben und mit Gleichgewicht gehen. Kopf und Hals erden in einer natürlichen
    und entspannten Haltung getragen, wobei sich das Genick auf Widerristhöhe oder leicht darüber
    befinden sollte. Vorgestellt wird am relativ losen Zügel, wobei leichter Kontakt und Kontrolle
    vorhanden sein müssen. Das Pferd soll die Hilfen sofort annehmen, und die Gangartenwechsel
  4. sollen geschmeidig sein. Bei den Hindernissen wird die Manier des Pferdes, wie es an die
    Hindernisse herantritt, die Aufmerksamkeit gegenüber den Hilfen des Reiters und die Haltung des
    Hengstes bewertet.
    Folgendes Pattern ist dabei vorgesehen (siehe Abbildung): Einreiten im Schritt; auf der Mittellinie
    Pleasure-Trab; Halten im Mittelpunkt der Bahn und Grüßen (Sichtkontakt zum Richter); auf der
    Mittellinie Anreiten im Pleasure-Trab; ab dem nächsten Marker Pleasure-Galopp linke Hand bis zur
    Hälfte der langen Seite; bis zur Brücke im Pleasure-Trab, über die Brücke im Schritt; nach der
  5. Brücke rechte Hand, ganze Bahn Pleasure-Trab bis Mitte der langen Seite; Schritt, seitwärts über
    eine Stange, Blickrichtung und Kopf des Pferdes weisen dabei zur Bahnmitte; nach der Stange weiter
    im Schritt; Rückwärtsrichten durch ein L (lichtes Maß zwischen den Stangen 100cm); Mitte der
    kurzen Seite Angaloppieren, rechte Hand; halbe Bahn, im Mittelpunkt einfacher oder
    fliegender Galoppwechsel; eine Acht mit Galoppwechsel; ganz Bahn, Mitte der übernächsten kurzen
    Seite im Schritt auf die Mittellinie abwenden; im Mittelpunkt der Bahn halten und Absitzen.
    Die Wechselpunkte sind mit Markern gekennzeichnet.Die Kosten für die Körung und
    die Hengstleistungsprüfung werden in der Gebührenordnung festgelegt und sind vom Hengsthalter
    zu entrichten.

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